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Laufzeitvertrag

Mobilfunkverträge werden zumeist für eine bestimmte Dauer abgeschlossen. Dabei richtet sich der Zeitrahmen nach dem Leistungsumfang des Vertrages. Mindestvertragslaufzeiten von 24 Monaten fallen nur dann an, wenn der Kunde ein subventioniertes Handy zu einem günsterigen Preis bei Vertragsabschluss erhält.

Der Provider möchte über die im Laufe des Vertrages anfallenden Verbindungs- und Grundgebühren den Wert des Handys zurück erwirtschaften. Bei Unterlassung der Kündigung drei Monate vor Vertragsende, verlängert sich der Vertrag automatisch meist um weitere 12 Monate, wobei der Kunde jederzeit eine Vertragsverlängerung um weitere 24 Monate beschließen kann. Dann erhält er meist ein weiteres Telefon zu einem vergünstigten Preis.

Mobilunkverträge ohne oder mit kurzer Vertragslaufzeit werden im Prepaid- und im Postpaidbereich angeboten. Auch Abschlüsse, bei denen der Kunde kein Handy erwirbt haben meist eine kürzere oder keine Mindestvertragslaufzeit.

 

 

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