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Immane erhalten keinen Schutz vor
Telefonüberwachung
In Deutschland lebende Immane werden in
Bezug auf die geplante Verschärfung der Gesetze zur
Telefonüberwachung normalen Staatsbürgern gleichgestellt.
Sie erhalten nicht wie Geistliche staatlich anerkannter
Religionsgemeinschaften, Abgeordnete und Verteidiger Schutz vor
Maßnahmen dieser Art.
Der Zentralrat der Muslime kritisierte
diese Regelung als Ungleichbehandlung von Glaubensgemeinschaften.
Die Neuregelung wird erlassen um dem
BKA mehr Freiheiten für die Terrorbekämpfung einzuräumen.
Quelle: ddp
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