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Immane erhalten keinen Schutz vor Telefonüberwachung

In Deutschland lebende Immane werden in Bezug auf die geplante Verschärfung der Gesetze zur Telefonüberwachung normalen Staatsbürgern gleichgestellt. Sie erhalten nicht wie Geistliche staatlich anerkannter Religionsgemeinschaften, Abgeordnete und Verteidiger Schutz vor Maßnahmen dieser Art.

Der Zentralrat der Muslime kritisierte diese Regelung als Ungleichbehandlung von Glaubensgemeinschaften.

Die Neuregelung wird erlassen um dem BKA mehr Freiheiten für die Terrorbekämpfung einzuräumen.

Quelle: ddp


 


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